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Gewährleistung für Zifferblätter und elektronische Komponenten


Unsere Produkte unterliegen einer zweijährigen gesetzlichen Gewährleistung für die Vertragsmäßigkeit der Ware.


Die Gewährleistungsfrist beginnt ab dem Datum des Erhalts der Ware. Wir empfehlen Ihnen, alle Kauf- und Liefernachweise aufzubewahren, da diese im Falle einer Reklamation erforderlich sein können.


Im Falle eines Mangels oder einer Abweichung kontaktieren Sie uns bitte und beschreiben Sie das Problem.


Die Gewährleistung gilt nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, äußere Einflüsse oder vom Kunden vorgenommene Modifikationen entstanden sind – einschließlich, aber nicht beschränkt auf: Schneiden, Biegen von Zifferblättern sowie das Entfernen oder Verändern von Kabeln und Komponenten (einschließlich bei Plasma-Zifferblättern und LED-Platinen).


Die Gewährleistung gilt ebenfalls nicht für Schäden, die durch elektrische Fehler verursacht wurden, einschließlich Kurzschluss, falsche Spannung oder verkehrte Polarität, sowie bei vorsätzlicher Beschädigung oder Schäden infolge unsachgemäßer Montage.


Im Falle eines gewährleistungsrelevanten Defekts wird das Produkt gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen repariert oder ersetzt.